2025-05-06
IDOPRESS
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Sperrverfügung der mabb/ Auch Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Sperrverfügung gegen Pornoseiten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der letzten Woche Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. gegen die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegenüber der Tele Columbus AG angeordnete Sperrung ihrer deutschsprachigen Internetangebote Pornhub und Youporn abgelehnt. Auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nun in zwei Beschlüssen die Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. zurückgewiesen,mit denen sich das Unternehmen gegen die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen 1&1 zur Wehr setzen wollte.
Den Sperrverfügungen lag jeweils eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten zugrunde. Diese hatte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und entsprechende Maßnahmen beschlossen.
Die Anträge der Aylo Freesites Ltd. sind laut den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin sowie des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W. bereits unzulässig. Beide Verwaltungsgerichte betonten,dass die Aylo Freesites Ltd. beharrlich rechtskräftige und vollziehbare Untersagungsverfügungen und damit die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen als wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips missachte. Diese Missachtung geltenden Rechts sei umso verwerflicher,als dieses den Belangen des Kinder- und Jugendschutzes diene,denen die Rechtsordnung eine überragende Bedeutung beimesse. Die Aylo Freesites Ltd. habe über Jahre hinweg ihre eigenen finanziellen Interessen über das verfolgte Ziel des Jugendschutzes gestellt und versuche nun,mit gerichtlicher Hilfe dieses missbräuchliche,von der Rechtsordnung nicht gebilligte Verhalten fortzusetzen.
Angesichts der vorliegenden schwerwiegenden Gefahr für das Wohl Minderjähriger überwiege der Schutz der seelischen und geistigen Entwicklung Minderjähriger auch unabhängig davon,dass im Internet auch bei einer Sperrung des Zugangs zu den beiden genannten Angeboten weitere pornografische Inhalte auch von Minderjährigen abgerufen werden können. Denn unstreitig zählten die beiden Angebote zu den in Deutschland am weitesten verbreiteten und daher auch bekanntesten Websites mit pornografischen Inhalten,so dass eine Sperrung dieses Angebots jedenfalls zu einer Verringerung der für Minderjährige zur Verfügung stehenden pornografischen Inhalte führe.
„Wir freuen uns,dass das Gericht klare Worte für das skrupellose Verhalten der Aylo Freesites Ltd. gefunden hat. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf,sich im Netz sicher zu bewegen. Es geht ausdrücklich nicht um ein allgemeines Verbot von Online-Pornografie für alle Altersgruppen,sondern allein darum,dass insbesondere Kinder keinen Zugang zu diesen entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten haben“,so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken.
Dr. Marc Jan Eumann,Vorsitzender der KJM und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: „Pornografie im Netz ist grundsätzlich legal,sofern sichergestellt ist,dass diese Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für harte Pornografie reicht auch das nicht. Wer sich weigert,einfache und zumutbare Alterskontrollen für Pornografie einzuführen,handelt auf jeden Fall rechtswidrig. Beide Gerichte haben dies entsprechend klar bestätigt. Die Anbieter haben es selbst in der Hand,ihr Angebot rechtskonform auszugestalten. Unser Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen – dieses Ziel steht über den finanziellen Interessen der Anbieter.“
Die Aylo Freesites Ltd. kann gegen die Beschlüsse der beiden Verwaltungsgerichte jeweils innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Verfahren gehen zurück auf Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2020,in denen die Landesanstalt für Medien NRW der Aylo Freesites Ltd. die Verbreitung von Pornhub und Youporn außerhalb geschlossener Benutzergruppen untersagte. Da die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Aylo Freesites Ltd. erfolglos blieb,entschieden sich die Landesmedienanstalten für ein gemeinsames Vorgehen gegen die fünf meistgenutzten,in Deutschland ansässigen Access-Provider.
PM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)