Immobilien: Steuern und Abgaben bei Kauf und Verkauf

2025-05-19 IDOPRESS

Kauf sowie Verkauf einer Immobilie sind bedeutende finanzielle Vorhaben. Nicht nur aufgrund der hohen Summe,die mit dem Eigentümerwechsel bewegt wird,will diese Transaktion gut geplant sein. Neben dem Kaufpreis oder dem erwarteten Verkaufserlös spielen Steuern und Abgaben eine zentrale Rolle,von der die Vertragspartner nicht selten überrascht werden. Welche dieser sogenannten Kauf- bzw. Verkaufsnebenkosten unter anderem anfallen können,erklären wir in diesem Artikel.

Immer mit Maklerkosten rechnen

Für Immobilienbesitzer kann es sich lohnen,auch nach Maklern in der etwas weiteren Umgebung zu suchen. So besteht immer auch die Möglichkeit,nicht-regionale Angebote einzuholen. Hat beispielsweise ein Immobilienmakler Harlaching als Haupteinzugsgebiet,schließt das sein Interesse an weiter entfernten Objekten nicht prinzipiell aus. Diese Suche lohnt sich,denn bei erheblichen Qualitätsunterschieden erhalten Makler für ihre Aufgaben der Immobilienvermittlung eine Provision. Die Höhe dieser Provision hängt von der jeweiligen Festlegung im zuständigen Bundesland ab.

Neue Regelung teilt die Provision

Seit dem Jahr 2020 wird die Provision,die für den Immobilienmakler zu entrichten ist,durch die Vertragspartner geteilt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen diese entweder zu gleichen Teilen oder aber zu ungleichen Teilen,wenn dabei weniger als 50 Prozent vom Käufer zu tragen sind. Das Gesetz zielt damit auf eine Senkung der Kaufnebenkosten ab.

Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer

Einer der größten Posten bei einem Immobilienkauf ist die sogenannte Grunderwerbsteuer. Sie fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks an und wird vom Käufer bezahlt. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Sie beträgt in Baden-Württemberg 5 Prozent des Kaufpreises. In Bayern dagegen liegt diese bei 3,5 Prozent,in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 Prozent. Ausnahmen sind selten und greifen in der Regel nur bei Schenkungen oder wenn eine Immobilie vererbt wird.

Nebenkosten für Käufer und Verkäufer: Notarkosten und Grundbuchgebühren

Ein Immobilienkauf ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung rechtskräftig. Die Notarkosten für die Beglaubigung des Vertrages können von beiden Vertragsparteien getragen werden (geteilt). Die Aufwendungen für eine Eintragung ins Grundbuch fallen jedoch nur für die Käuferseite an. Insgesamt kostet die Konsultation des Notars etwa 1,0 % bis 2 % des Kaufpreises. In diesen Kosten sind unter anderem auch die Eintragung von Grundschulden für die Finanzierung enthalten.

Verkaufsnebenkosten: Spekulationssteuer

Verkäufer einer Immobilie müssen unter Umständen mit Abgaben der Spekulationssteuer rechnen. Der Begriff ist im Steuerrecht so nicht geläufig und wird eher umgangssprachlich verwendet. Tatsächlich handelt es sich bei der Spekulationssteuer um eine Einkommensteuer,die auf den Erlös eines Immobilienverkaufs erhoben wird wenn:

zwischen Erwerb und erneutem Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen oder

keine Eigennutzung vorliegt oder in der näheren Vergangenheit vorlag.

Es ist ratsam,sich diesbezüglich für den persönlichen Einzelfall zu informieren. Denn in vielen Fällen fällt diese Form der Besteuerung gar nicht an. Wenn sie anfällt,ist der Steuersatz individuell und hängt mit dem Kaufpreis und dem Einkommen der Person zusammen,die die Immobilie veräußert hat.

Der Kauf und der Verkauf von Immobilien ist ein komplexer Prozess. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer,sich vorab zu informieren. Gegebenenfalls lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einer örtlichen Verbraucherzentrale,um offene Fragen zu klären oder sich über weitere Informationsquellen zu erkunden.

PM

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