2025-09-01
https://www.spiegel.de/wirtschaft/milka-als-mogelpackung-verbraucherschuetzer-ziehen-vor-gericht-a-890e94dc-a67c-43d1-aebc-37039d8d37d2
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Milka-Schokolade: Ein Millimeter dünner
Foto: Jan Woitas / dpa
Die lila Packung bleibt,es ist aber weniger drin: Weil Schokoladentafeln von Milka inzwischen 90 statt bisher 100 Gramm wiegen,ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte eine Klage gegen den Hersteller Mondelez beim Landgericht Bremen ein,wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Vorwurf: unlauterer Wettbewerb – aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich bei der neuen Tafel um eine sogenannte Mogelpackung.
»Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus,dass sich die Füllmenge nicht verändert hat«,meint Armin Valet,Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale. »Doch sie werden getäuscht,weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten«.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der Unterschied zwischen den Schokoladentafeln nur im direkten Vergleich zu erkennen. Während die Verpackung und das Design den Angaben zufolge identisch sind,ist die Tafel selbst um rund einen Millimeter dünner geworden.
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Die Erhöhung der Preise für die Kunden sei immer das letzte Mittel,teilte der Hersteller mit. Doch die Kosten für die Lieferkette und die Zutaten seien zuletzt stark gestiegen. »So haben sich beispielsweise die Kakaopreise in den letzten zwölf Monaten fast verdreifacht und ein Rekordniveau erreicht.« Um wettbewerbsfähig zu bleiben und keine Kompromisse beim Geschmack und der Qualität eingehen zu müssen,habe der Hersteller das Gewicht der Milka-Tafel im Standard- und im Großformat angepasst.
Wie das Verfahren am Landgericht Bremen ausgeht,ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat nun die Firma Mondelez Deutschland Gelegenheit,auf die Klage zu reagieren. Im Anschluss wird die Kammer entscheiden,wie es weitergehen soll. Denkbar ist auch eine mündliche Verhandlung vor Gericht.
mik/dpa