2025-09-03
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/erbschaftsteuer-familienunternehmer-fordern-abschaffung-fuer-betriebe-in-ostdeutschland-a-80c59ab3-022a-4c76-acc5-0e471bf22b65
HaiPress
Bild vergrößern
Marie-Christine Ostermann,Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer
Foto: Florian Gaertner / photothek / picture alliance
Die Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer,Marie-Christine Ostermann,plädiert für eine Streichung der Erbschaftsteuer für Betriebe in den ostdeutschen Bundesländern. Unternehmen seien dort bis zum Fall der Mauer systematisch benachteiligt gewesen beim Aufbau von Eigenkapital,sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe zur Begründung.
»Eine komplette Abschaffung in den ostdeutschen Ländern würde dort den Unternehmen,vom Familienunternehmen bis zum Handwerksbetrieb,die Möglichkeit zur Stärkung des Eigenkapitals enorm verbessern«,so Ostermann.
Den Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU),die Erbschaftsteuer zu regionalisieren,sodass jedes Bundesland seine eigenen Steuersätze festlegen könnte,sieht die Unternehmerin hingegen skeptisch.
Aus bayerischer Perspektive sei Söders Vorschlag hingegen nachvollziehbar,erklärte Ostermann. »Gerade im Vergleich zu Österreich,wo es keine Erbschaftsteuer gibt,besteht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Unternehmen in Grenzregionen.«
Söder hat seine Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer erneut bekräftigt. Die Frage der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sei ein Riesenproblem,sagte Söder am Dienstagabend in der ZDF-Sendung »Markus Lanz«. Er wolle das Thema auch beim schwarz-roten Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch ansprechen.
Da es sich um eine reine Ländersteuer handele,könne man einen Steuerwettbewerb in Deutschland initiieren. Die SPD-regierten Länder wie Rheinland-Pfalz könnten die Erbschaftsteuer verdoppeln. »Wir halbieren sie. Dann mal sehen,wer am Ende mehr Steuern hat«,meinte Söder.
data-area="text" data-pos="15">
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat Söders Vorschlag bereits zurückgewiesen. Die Erbschaftsteuer sei eine Ländersteuer,die in einem Bundesgesetz geregelt sei. Eine Änderung müsste auch im Bundesrat beschlossen werden. »Und ganz ehrlich: Wir haben im Augenblick andere Sorgen,als uns mit steuerpolitischen Themen in dieser Art zu beschäftigen«,sagte der Regierungschef.
mmq/dpa