Änderung des Lieferkettengesetzes

2025-09-05 HaiPress

Anlässlich der geplanten Reform des Lieferkettengesetzes fordert Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut,neben der Berichtspflicht auch die aufwendigen Dokumentationspflichten abzuschaffen.

Zur Extern:geplanten Änderung des sogenannten Lieferkettengesetzes(Öffnet in neuem Fenster) sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut,Ministerin für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus: „Unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie und mehr Freiräume,um wettbewerbsfähig zu bleiben – gerade die kleinen und mittleren Betriebe dürfen nicht überlastet werden. Deshalb war es richtig,die Berichtspflicht im Extern:deutschen Lieferkettengesetz(Öffnet in neuem Fenster) zu streichen. Noch besser wäre es,auch die aufwendigen Dokumentationspflichten abzuschaffen. Das Motto muss lauten: So einfach wie möglich,so sorgfältig wie nötig. Wir sollten unseren Unternehmen wieder mehr Vertrauen schenken – nur mit ihnen gelingt die wirtschaftliche Erholung,nicht gegen sie. Jetzt kommt es auf Europa an: Das geplante Lieferkettengesetz der Europäischen Union (EU) darf kein Hemmschuh für unsere Extern:Wirtschaft(Öffnet in neuem Fenster) werden. Besonders die geplanten EU-weiten Haftungsregeln und ein zu weiter Anwendungsbereich müssen dringend entschärft oder ganz gestrichen werden. Nur wenn die Politik auf ‚Wirtschaft first‘ setzt,kann Europa im globalen Wettbewerb bestehen.“

Das Lieferkettengesetz

Das Extern:deutsche Lieferkettengesetz (LkSG)(Öffnet in neuem Fenster) gilt heute schon für viele Unternehmen.

Die EU will es mit einer neuen Extern:Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)(Öffnet in neuem Fenster) ersetzen. Nach massiver Kritik der Mitgliedsstaaten,sieht der überarbeitete Vorschlag der EU-Kommission nur noch für sehr große Firmen gelten (über 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz). Viele Mittelständler wären damit raus.

Ein Streitpunkt ist die Haftung: Die ursprünglich verabschiedete EU-Richtlinie sah vor,dass Unternehmen auch zivilrechtlich verklagt werden können,wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Im Rahmen der Überarbeitung schlägt der Rat der EU nun vor,dass die Mitgliedsstaaten künftig ihr eigenes Recht anwenden.

Die Umsetzung soll verschoben werden,um Unternehmen mehr Zeit zu geben: Bis Mitte 2028 haben die Länder Zeit,und erst ab 2029 sollen betroffene Unternehmen die Vorgaben einhalten müssen.

Der weitere Fahrplan: Ab Herbst 2025 starten die Verhandlungen zwischen EU-Kommission,Rat und Parlament. Ein endgültiger Beschluss wird Ende 2025 erwartet.

Wirtschaft

PM Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus

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