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Auf WhatsApp,Facebook und anderen Messengerdiensten versprechen Betrüger Jobs,die es gar nicht gibt

Foto: Bernd Weißbrod / dpa

Gute Bezahlung,Homeoffice und flexible Arbeitszeiten: Eine Frau aus dem Landkreis Meißen war überzeugt,endlich ihren Traumjob gefunden zu haben. Stattdessen brachte die vermeintliche Firma sie um mehr als 30.000 Euro.

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt derzeit vor sogenannten Job-Scams. Dabei locken professionelle Betrüger ihre Opfer mit Arbeitsangeboten,um sie anschließend um ihr Geld zu bringen. Meist werden die Betroffenen über Messengerdienste wie WhatsApp kontaktiert,sagt Anett Wagner,Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ein kleines Honorar zu Beginn soll Vertrauen aufbauen

Die Frau aus Meißen hatte sich bereits auf mehreren seriösen Job-Plattformen für Remote-Jobs beworben,die ihr flexible Arbeitszeiten und mehr Zeit für ihre Familie versprachen. Über WhatsApp erhielt sie schließlich ein verlockendes Angebot einer vermeintlichen US-Firma. Sie werde dafür bezahlt,die Bestellungen für Onlinehändler wie Ebay und Zalando weiterzuleiten,hieß es darin.

Der Betroffenen wurde zunächst ein Honorar von 127 Euro ausgezahlt – das habe die Glaubwürdigkeit erhöht. Ein typischer Trick,um Vertrauen aufzubauen. »Die Masche war sehr geschickt aufgezogen und wirkte auf den ersten Blick seriös«,so Rechtsberaterin Wagner. Kurz darauf jedoch sollte die Frau sogenannte »Glückspakete« bearbeiten und dafür in Vorleistung gehen. Innerhalb weniger Tage investierte sie mehr als 30.000 Euro.

Auf einem für sie eingerichteten Arbeitskonto wurde dem Betrugsopfer ein vermeintliches Guthaben von mehr als 195.000 US-Dollar angezeigt. Doch als die Frau die Auszahlung beantragte,forderten die Betrüger eine weitere Zahlung: 38.000 Euro sollte sie für die »Freigabe« zahlen. Die Frau erstattete schließlich Strafanzeige bei der Polizei.

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Die Verbraucherzentrale warnt vor derartigen Jobangeboten per Messenger-Apps. Warnsignale seien unter anderem unrealistische Verdienstversprechen,Vorleistungen oder Zahlungen in Kryptowährungen,so Rechtsberaterin Wagner.

lsl/dpa

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