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Abgase eines Autos: Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt

Foto: Matthias Balk / picture alliance

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von VW für rechtswidrig erklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte keine Freigabe dafür erteilen dürfen,entschied

das Gericht in einem Berufungsverfahren außerdem. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Softwareupdates in der Motorsteuerung,das VW nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.

Eine Funktion dieses Updates für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter,Motortyp EA 189 Euro 5) war das sogenannte Thermofenster,wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen,sodass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren darüber,ob das zulässig ist (lesen Sie hier

mehr dazu).

Das OVG in Schleswig wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgerichts-Entscheidung zurück,wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden,dass die Freigabe rechtswidrig war.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen.

VW kündigt Rechtsmittel an

»Volkswagen wird Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen«,teilte der Konzern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nun mit. »Das nicht rechtskräftige Urteil hat keine Maßnahmen des KBA,wie z. B. behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen oder Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters,zur Folge.« Die Entscheidung betreffe »eine niedrige fünfstellige Zahl« von Fahrzeugen.

In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. »Das Softwareupdate für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung«,so das Gericht. »Das KBA ist daher verpflichtet,die Volkswagen AG umgehend aufzufordern,innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen,um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.«

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Basierend auf dem aktuell verhandelten Musterverfahren führt die Umwelthilfe weitere Verfahren gegen Hersteller verschiedener Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.

kko/dpa

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