Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPA) / Neue EU-Verordnung zu politischer Werbung – BWIHK: Bürokratie darf Mittelstand nicht überfordern

2025-10-11 HaiPress

Politische Werbung muss zukünftig klar gekennzeichnet werden. Das schreibt die heute in Kraft getretene EU-Verordnung über Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPA) vor. Dazu betont Dr. Wolfgang Epp,Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen,die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) für das Thema Medienpolitik federführend ist: „Mehr Transparenz in der politischen Werbung ist richtig,ja überfällig. Aber sie darf nicht auf dem Rücken kleiner und mittlerer Unternehmen ausgetragen werden. Für lokale Medien,Agenturen oder Vereine werden zusätzliche administrative Anforderungen und Einnahmeverluste aus politischer Werbung schnell zur Hürde,während große Plattformen das leichter wegstecken. Das gefährdet den fairen Wettbewerb.“

Die Verordnung reagiert auf wachsende Risiken politischer Einflussnahme durch externe Akteure,besonders rund um Wahlen,und gilt ab heute EU-weit. Konkret müssen Werbeanzeigen aus dem politischen Bereich als solche gekennzeichnet,der Sponsor genannt und die Höhe der Zahlung offengelegt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen auf einen Blick erkennen können,dass es sich um politische Werbung handelt und wer dahintersteht.

Der deutsche Gesetzgeber bereitet aktuell das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor,welches die Umsetzung in Deutschland im Detail regeln soll. Epp mahnt: „Jetzt kommt es auf Vernunft statt Überregulierung an. Wir brauchen praxistaugliche,verständliche Regeln,nicht neue Papiertiger. Klare Definitionen,einfache Verfahren und digitale Standards geben Unternehmen Rechtssicherheit.“ Dazu gehören aus Sicht der Wirtschaft Bagatellgrenzen und Übergangsfristen,um den administrativen Aufwand abzufedern. „Der Gesetzgeber sollte den Dialog mit den betroffenen Unternehmen suchen. Dann gelingt Transparenz,ohne den Mittelstand zu überfordern,“ so Epp abschließend.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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