2025-11-26
HaiPress
Inzwischen ist der Haushalt des Bundes verabschiedet und die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Verwendung des Sondervermögens für Länder und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro unterzeichnet. Baden-Württemberg inklusive seiner Städte und Gemeinden erhält gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel davon 13,1498 Mrd. Euro. Zwei Drittel davon leitet das Land unmittelbar an die Kommunen weiter; so viel wie in keinem anderen Bundesland. Das macht für alle Gemeinden und Kreise 8,76 Mrd. Euro.
„Für die Gemeinden im Kreis Göppingen stehen 159,9 Mio. Euro zur Verfügung,zusätzlich gehen 52,8 Mio. Euro direkt an den Landkreis“,geben dazu aktuell die CDU-Landtagsabgeordneten Sarah Schweizer,Ayla Cataltepe und Ministerin Nicole Razavi bekannt. Angesetzt ist für die Verwendung dieser Mittel ein Zeitraum von zwölf Jahren. Eine Gemeinde oder der Kreis können die Mittel aber auch schneller abrufen. Dazu kommen bekanntlich zusätzliche landeseigene Mittel in Höhe von 772 Mio. €,die 2026 direkt an die Kommunen fließen.
In den Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministern hat sich Baden-Württemberg für eine Vereinfachung der Vorgaben seitens des Bundes eingesetzt. Dies ist nur zu Teilen gelungen. Es bleiben einige bürokratische Vorgaben,die vor allem das Land treffen – etwa die Prüfung von mindestens fünf Prozent aller Maßnahmen. Allerdings treffen einige Auflagen auch die Kommunen. So kann der Abruf der Mittel nur gegen Rechnung erfolgen bzw. wenn die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden.
Positiv zu sehen ist,dass alle investiven Maßnahmen abgerechnet werden können,die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Dabei ist nicht die Jahressumme,sondern nur das Gesamtbudget je Gemeinde im Zwölfjahreszeitraum festgelegt. Eine Zusätzlichkeit der Maßnahmen ist nicht notwendig,es muss sich lediglich um Investitionen handeln. Zudem dürfen die Mittel mit anderen (Landes-)Förderungen kombiniert werden,sodass eine kommunale Maßnahme zu 100 Prozent gefördert werden kann.
„In schwierigen Zeiten unterstützt Baden-Württemberg,wie kaum ein anderes Land seine Kreise,Städte und Gemeinden. Klar ist allerdings auch,dass diese Mittel lediglich Zeit verschaffen. Eine Reduktion von unnötigen bürokratischen Vorgaben und überzogenen Standards bleibt notwendig,wenn wir unsere staatlichen Ebenen handlungsfähig erhalten wollen“,machen die drei CDU-Abgeordneten deutlich.
Aktuell wird mit Blick auf den Nachtragshaushalt noch über die Verwendung der Investitionsmittel auf Landesseite gesprochen. Auch hierzu nehmen Schweizer,Cataltepe und Razavi Stellung: „Auch wenn es nicht vorgegeben ist,werden wir diese Mittel für zusätzliche Investitionen verwenden. Seit 2016 haben wir die Mittel für den Hochbau fast verdoppelt. Für die Sanierung bzw. Ersatzneubauten etwa unserer Universitäten,Universitätsklinika,Polizei- und Finanzgebäude sowie auch unserer Straßen und Brücken legen wir nun die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes obendrauf.“
PM Büro Sarah Schweizer,MdL